Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagungen und Trainings

1. Vertragsabschluss und -beendigung

1.1 Der Vertrag zwischen Ellernhof (EH) und Auftraggeber (AG) kommt zustande, sobald der EH seine Reservierungsbestätigung vom AG unterschrieben zurückerhält.

1.2 Werden nach Vertragswirksamkeit Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des AGs nach dem Dafürhalten des EHs zweifelhaft erscheinen lassen, so ist der EH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

2. Nutzungsbedingungen

2.1 Gästezimmer stehen spätestens ab 15.00 Uhr zur Verfügung und sind am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. Eine längere Nutzung ist per Late-Check-Out über eine Nutzungspauschale von 35,00 €, zzgl. MwSt, möglich und bedarf der Zustimmung des EHs.

2.2 Der AG erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung  bestimmter Zimmer oder Räume. Sollte das Gewünschte nicht verfügbar sein, so ist der EH verpflichtet, sich um Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Der EH übernimmt ggf. alle entstehenden Zusatzkosten in Verbindung mit der aushäusigen Unterbringung. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz wird ausgeschlossen.

3. Outdoor

3.1 Über den Abbruch von Outdoor-Aktivitäten aus witterungsbedingten und damit sicherheitsrelevanten Gründen entscheidet nur der EH. Wird ein Training auf Veranlassung des EHs nicht begonnen oder abgebrochen, so kann eine Terminverlagerung abgestimmt werden. Ist dies nicht möglich, entstehen dem AG Kosten für bereits in Anspruch genommene Teilleistungen.

3.2 Hat der AG eine Verschiebung oder Verlängerung von Outdooraktivitäten zu verantworten, fällt pro angefangene halbe Stunde der anteilige Preis der gebuchten Leistung an.

4. Stornierungen

4.1 Der EH bietet dem AG sein für den AG risikofreies Optionierungssystem an. Es garantiert dem AG Terminsicherheit ohne Stornierungsrisiko. Auch garantiert der EH die kostenfreie, einmalige Verlagerungsmöglichkeit einer schriftlich stornierten Gruppenbuchung, sofern der AG bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn stornierte und eine gleichwertige Veranstaltung innerhalb von 6  Monaten durchführt. Voraussetzung ist, dass der EH dem schriftlichen Terminvorschlag zustimmt.

4.2 Nach erfolgter Reservierung entstehen dem AG bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn und bei schriftlichem Rücktritt von gebuchten Leistungen  für  Gruppen- und Einzelpersonen keine Kosten.
Von 89-60 Tagen werden 35% des vereinbarten Entgelts fällig, von 59-30 Tagen 50% und bei 29  Tagen bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 80%. Bei kurzfristigerer Stornierung, Nichtanreise ohne schriftliche Stornierung oder bei vorzeitiger Abreise, ist das volle Entgelt zu entrichten. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten. Dem AG bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem EH der eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Haftung

5.1 Der AG haftet für alle Schäden und Nachteile, die dem EH entstehen und den Firmenangehörigen sowie deren Besuchern zuzuschreiben sind. Gleiches gilt für Leistungen, die von diesem Personenkreis sowie Firmenbesuchern in Anspruch genommen werden. Insbesondere gilt dies für die Punkte 5.2-5.8.

5.2 Schlüssel für Funktionsräume werden persönlich ausgehändigt und dem EH-Personal persönlich zurückgegeben.

5.3 Das Mitbringen auch nur geringer Mengen von Speisen oder Getränken bedarf der vorherigen schriftlichen Zusage durch den EH, ansonsten fällt eine Pauschale von 20,00 € proPerson und Tag, zzgl. MwSt., für alle TN der Veranstaltung, mindestens aber 200,00 €, zzgl. MwSt., an.

5.4 Das Rauchen kann leider nur an den speziell dafür vorgesehenen Plätzen gestattet werden. Wird in nicht dafür vorgesehenen Räumen geraucht, fällt bei Gästezimmern eine Reinigungspauschale von 100,00 €, zzgl. MwSt, und bei Tagungsräumen von 300,00 €,
zzgl. MwSt,an.
Aus Sicherheitsgründen ist das Rauchen im Wald und auf Grasflächen grundsätzlich nicht gestattet. Eine Verbotsübertretung geschieht ausdrücklich ohne Zustimmung des EHs auch wenn der Übertretung nicht widersprochen wurde.

5.5 Der EH schließt die Haftung für Schadensersatzansprüche aus, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobem Verschulden des EHs beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.6 Störungen an Mietobjekten und Outdoor-Tools werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Ein über den anteiligen Mietpreis hinausgehender Schadensersatz wird ausgeschlossen.

5.7 Für Schäden an in den Beherbergungsbetrieb eingebrachten Sachen haftet der EH nach den Vorschriften der §§ 701 ff. BGB.

6. Zahlungen und Abrechnungen

6.1 Das Zahlungsziel einer Rechnung beträgt 14 Tage. Wird eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen in voller Höhe beglichen, so gelten alle gewährten Kulanznachlässe für die zurückliegenden 24 Monate als nicht gewährt und können nachgefordert werden.

6.2 Reservierungen von Räumlichkeiten, Equipment oder Dienstleistungen, wie z.B. Trainings oder Outdoor-Aktivitäten, werden bei Nichtinanspruchnahme voll in Rechnung gestellt.

6.3 Konzeptentwicklung, methodische und didaktische Beratung, Vor- und Nachbesprechung von Trainings u. ä. sind auf dem EH bis zu 2 Std. kostenfrei. Darüber hinausgehende Zeit stellen wir anteilig zum Prozesstrainer-Honorar in Rechnung.

6.4 Bei allen Firmenbesuchen, die auf Wunsch des AGs stattfinden, sind Spesen gegen Beleg zu erstatten. Findet die Fahrt des Repräsentanten des EHs per PKW statt, fallen pro gefahrenem Kilometer 0,50  € an. Für den Repräsentanten stellen wir während seiner Aushäusigkeit zusätzlich 50% des Stundenhonorars eines Prozesstrainers in Rechnung.

6.5 Der AG kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des EHs aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

6.6 Ab dem Verzugszeitpunkt werden Verzugszinsen lt. HGB §343 (1) von 8% über dem Basiszinssatz der Bundesbank (BGB §288 II u.F.) berechnet.

7. Schlussbestimmungen

7.1  Durch ihre Überlassung kommt kein Verwahrvertrag  zustande. Eine Überwachungspflicht besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung der Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für den Inhalt der Fahrzeuge. Etwaige Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.

7.2 Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und  Rechnungsfehlern bleibt vorbehalten.

7.3 Änderungen der MwSt. nach Vertragsabschluss gehen zu Gunsten oder Lasten des AGs.

7.4 Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

7.5 Für den Vertrag gelten ausschließlich die AGB des EHs; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

7.6 Gerichtsstand ist Lüneburg.

Version 10052011

Ellernhof, Am Hamberg 20, 21368 Dahlenburg, OT Ellringen

 

Sie können sich die Allgemeine Geschäftsbedingungen hier als PDF Dokument herunterladen.

Direkt-Hotline

Tel: 05851 - 978872 / mail [at] ellernhof.de

Hausprospekt Ellernhof

Faktenblatt

Anfahrt

 

Teilen Sie unsere Inhalte auf: